Stiegengruft

Stille Zeugen der Familiengeschichte: Räume von dauerhafter Erinnerung

Standort: In allen Bereichen des Friedhofs

Preis:

Pflegeaufwand:

Verborgen und fest verschlossen

Eine Stiegengruft ist eine historische, unterirdische Grabstätte, bei der der Zugang und die Beisetzung über eine Öffnung am Weg vor der Gruft erfolgen. Diese Öffnung und die darunter liegende Stiege sind durch eine Betonschicht fest verwahrt und versiegelt. Bei einer Beisetzung wird diese Betonschicht vom Friedhofspersonal aufgebrochen und somit der Zugang zum unterirdischen Raum ermöglicht. Nach der Beisetzung wird die Gruft wieder wie zuvor fest verschlossen - zur Wahrung der Totenruhe.

Altehrwürdig - bis heute bestehend

In früheren Epochen diente eine Gruft meist Adeligen und höher gestellten Bürgern als prunkvolle Grabstätte. Oder es handelte sich um Ehrengräber von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Aber auch heute noch finden immer wieder freiwerdende Gruftanlagen neue Besitzer, die dann die oft wunderschönen alten Anlagen behutsam adaptieren. Die Wand- und Oberflächengestaltung obliegt dem Nutzungsberechtigten. Ein „Altbestand“ kann übernommen und restauriert werden. Bei denkmalgeschützten Anlagen ist dies im Falle einer Übergabe sogar obligat.

Unversehrt bis in alle Ewigkeit

Bei der Standard-Gruftgröße von 3 x 3 m finden bis zu 9 Särge Platz. Es gibt aber auch größere Grüfte mit bis zu 12 m Länge. Beisetzungen sind nur in Hartholzsärgen (Eiche) mit Zinkeinsatz oder Metallsärgen vorgesehen. Die Särge stehen am Boden bzw. auf Metalltraversen und bleiben oft über Jahrhunderte nahezu unversehrt. Urnen sind hier unbegrenzt beisetzbar.