Klassisches Familiengrab

Individuell gestaltete Familiengräber bilden das Herzstück des St. Barbara Friedhofs.

In allen Abteilungen

Diese Wahlgräber sind in einem Raster in allen Friedhofssektionen angelegt. Die Breite eines normalen Reihengrabes darf höchstens 80 cm betragen, die Länge maximal 180 cm. Es ist eine sowohl preisgünstige als auch naturnahe Form der letzten Ruhestätte.

für Sarg und Urne

Die Ruhefrist bei Erdbestattungen beträgt normalerweise 10 Jahre, bei einigen Särgen aus besonderen Hartholzarten 20 Jahre. Dadurch wird auch die Ersteinlösezeit bestimmt. Verlängerungen des Grabrechtes sind jederzeit möglich. Bei Aushebung einer so genannten Tief- oder Doppeltiefebene sind 2 bzw. 3 Beerdigungen innerhalb der Ruhefrist von 10 Jahren möglich. Urnenbeisetzungen im Erdgrab sind dagegen unbegrenzt und jederzeit möglich. Hier sind sowohl die zersetzbaren Urnenkapseln als auch solche mit dauerhafter Hülle verwendbar. Optional kann ein vom Steinmetz gesetzter Urnenkasten zur Verwendung kommen.

Die Gestaltung der Grabablage sowie die Grabpflege sind Angelegenheit des oder der jeweiligen Nutzungsberechtigten, unter Berücksichtigung der Friedhofsordnung.

Mehrere Varianten

Neben dem Reiheneinzelgrab stehen weitere 2 Varianten zur Verfügung:

Das Randgrab ist ein Erdgrab, das direkt an einem asphaltieren, und im Winter geräumten Weg liegt. Es ist daher rascher und einfacher zu erreichen, vor allem bei Nässe und Schnee.

Bei einem Doppelgrab erstreckt sich die Grabanlage über die Fläche von 2 nebeneinander liegenden Normalgräbern.