Grüfte

Altehrwürdige Grüfte gelten heute wieder zunehmend als moderne Familiengrabstätte. 

In früheren Epochen diente eine Gruft meist Adeligen und höher gestellten Bürgern  als prunkvolle Grabstätte. Oder es handelte sich um Ehrengräber von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Aber auch heute noch finden immer wieder freiwerdende Gruftanlagen neue Besitzer, die dann die oft wunderschönen alten Anlagen behutsam adaptieren. Bei der Standard-Gruftgröße von 3 x 3 m finden bis zu 9 Särge Platz. Es gibt aber auch größere Grüfte mit bis zu 12 m Länge. Die Beisetzung erfolgt über eine Stiege („Stiegengruft“) oder eine abnehmbare Platte („Deckelgruft“).

Die Wand- und Oberflächengestaltung obliegt dem Mieter. Ein „Altbestand“ kann übernommen und restauriert werden. Bei denkmalgeschützten Anlagen ist dies im Falle einer Übergabe sogar Bedingung.

Beisetzungen sind nur in Hartholzsärgen (Eiche) mit Zinkeinsatz oder Metallsärgen vorgesehen. Die Särge stehen am Boden bzw. auf Metalltraversen und bleiben oft über Jahrhunderte nahezu unversehrt. Urnen sind hier unbegrenzt beisetzbar.

Beisetzung in der Gruft