Todesfall: Erste Schritte

Wer ist zu verständigen?

Tritt ein Todesfall in einer Wohnung ein, sollte unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt verständigt werden. Auch wenn ein Arzt bereits den Tod festgestellt haben, muss der Eintritt des Todes durch den zuständigen Amtsarzt bzw. den Polizeiarzt amtlich festgestellt werden. Bis zu dessen Eintreffen darf am/an der Verstorbenen selbst nichts verändert werden, um dem Totenbeschauarzt die Feststellung der Todesursache nicht zu erschweren. Auch ein Bestattungsunternehmen sollte kontaktiert werden, das Sie über die weitere Vorgehensweise berät und begleitet. Der Bestatter ist frei zu wählen.

Tritt ein Todesfall in einem Spital, Alten- oder Pflegeheim ein, werden die Angehörigen von der Leitung der Institution informiert. Bei Todesfall im öffentlichen Raum übernehmen die Sicherheitsbehörden die Information der Angehörigen, die anschließend die nötigen Schritte einleiten können.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich an ein Bestattungsunternehmen wenden, das in der Folge die Kontaktaufnahme zu einem Friedhof  Ihrer Wahl herstellt.

Was übernimmt der Bestatter?

Der Bestatter bringt die Verstorbene/den Verstorbenen nach der ärztlichen Totenbeschau und Freigabe zum Friedhof, wo für die Aufbahrung verschiedene Räume zur Verfügung stehen.
Ob die Tote/der Tote zu Hause oder in der Kirche aufgebahrt werden darf, wie es in ländlichen Regionen üblich ist, bedarf in Oberösterreich der Zustimmung des Totenbeschauers.

Abschied nehmen

Sollten Sie keine Möglichkeit mehr gehabt haben, den Verstorbenen noch zu sehen, sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl darüber. In den meisten Fällen ist es möglich, den/die Verstorbene/n nochmals zu sehen.

Der Bestatter erledigt auf Wunsch sämtliche Formalitäten für Sie. Bitte nehmen Sie dazu folgende Urkunden (soweit auffindbar) mit:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten, Pass bei ausländischen Staatsbürgern

Kleidung: Nehmen Sie bitte eine komplette Garnitur Bekleidung zum Bestatter mit (Unterbekleidung, Überbekleidung, Strümpfe bzw. Socken, keine Schuhe).

Sonstiges: Evtl. ein Foto für Parte oder Andenkenbilder und - falls vorhanden - die Dokumente einer Bestattungs-Vorsorge.

Bestattung am St. Barbara Friedhof

Der St. Barbara Friedhof stellt für die Aufbahrung verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung. Im Dialog mit uns legen wir den Ablauf der Verabschiedung sowie des gesamten Begräbnisses fest. Wir beraten Sie, welches Grabmal Ihren Vorstellungen am besten entspricht. Wir bzw. die Friedhofsgärtner unterstützen Sie auch gerne in der Grabpflege.